Die Karteikarte "Zulässige KoSt"

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Die Karteikarte "Zulässige KoSt"

In dieser Karteikarte legen Sie fest, welche Kostenstellen in Verbindung mit der Kostenart bebucht werden können. Somit kann sichergestellt werden, dass bestimmte Kostenstellen (bzw. Kostenbereiche und deren zugeordnete Kostenstellen) nur mit den angegebenen Kostenarten bebucht werden können. Die Überprüfung erfolgt bei der Buchungserfassung.

 

Hinweis:

Kostenstellen

Einstellungen in dieser Karteikarte können erst dann erfolgen, wenn Kostenstellen angelegt sind.

Wenn Sie keine Kostenstellen in der Tabelle eintragen, sind alle Kostenstellen zulässig.

 

 

VON KST / BIS KST

Hier können Sie einen zusammenhängenden Bereich von Kostenstellen eintragen (VON/BIS KOSTENSTELLE), mit der die Kostenart bebuchbar sein soll.

 

NUR KST

Tragen Sie hier eine bestimmte Kostenstelle ein, die in Verbindung mit der Kostenart bebucht werden kann.

 

VON KBEREICH / BIS KBEREICH

Statt Kostenstellen können Sie auch Kostenstellenbereiche eintragen. Ein zusammenhängender Bereich wird in diesen Spalten (VON/BIS KOSTENSTELLENBEREICH) festgelegt. Die Kostenart ist dann nur mit denjenigen Kostenstellen bebuchbar, die den  angegebenen Bereichen zugeordnet sind.

 

NUR KBEREICH

Tragen Sie einen bestimmten Kostenstellenbereich ein, dessen zugeordneten Kostenstellen in Verbindung mit der Kostenart bebucht werden können.