Auflösung

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Auflösung

Vorsteuer, die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" umgebucht wurde, kann im aktuellen Geschäftsjahr auf das Vorsteuerkonto umgebucht werden. Das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" wird somit "aufgelöst". Voraussetzung für die Auflösung ist ein Saldenvortrag dieses Kontos.

 

Die Auflösung der auf diesem Konto befindlichen Buchungen muss separat gebucht werden.

 

 

Die Vorsteuerabgrenzung kann auch über den Menüpunkt "Tools > Buchung erstellen > Vorsteuerabgrenzung Folgejahr" erreicht werden.