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Unter Zentralregulierung versteht man ein modernes Abrechnungssystem, welches den Zahlungsverkehr zwischen Mitgliedern von Einkaufsverbänden und Lieferanten steuert und optimiert.
Sämtliche Forderungen, die Mitglieder aus Kaufverträgen schulden, werden von einer zentralen Stelle aus bearbeitet und in einer Summe an den jeweiligen Lieferanten bezahlt. Gleichzeitig erhalten die jeweiligen Mitglieder für die Vielzahl aller angeschlossenen Lieferanten die Abrechnung in einer Summe vom Zentralregulierer. Die Zahlungen durch den Zentralregulierer erfolgen i.d.R. unter Vornahme von maximalen Zahlungsabschlägen, insbesondere in Form von Skonti. Diese führen grundsätzlich beim Lieferanten zu einer Minderung der Entgelte. Der Zentralregulierer gibt die Skonti in der Regel nicht mit dem vollen, aber mit einem verminderten Betrag an die Abnehmer weiter.
Bei zentralreguliertem Warengeschäft ist der Einkaufsverband oder ein von ihm beauftragtes Bankinstitut diese zentrale Regulierungsstelle. Be- und Zustellung der Waren erfolgen hingegen i.d.R. direkt zwischen Vertragslieferanten und Mitgliedern.
In den meisten Fällen ist die Zentralregulierung darüber hinaus mit der Übernahme des Delkredere durch die Verbundgruppe verknüpft, d.h. für die Erfüllung der Kaufpreisforderung durch die Mitglieder der Verbundgruppe übernimmt diese i.d.R. die selbstschuldnerische Bürgschaft, wofür sie wiederum als Entgelt eine Delkredereprovision erhält.
Wie Sie Adressen Verbänden zuordnen bzw. Adressen als Verband definieren, können Sie in diesen Kapiteln nachlesen:
Personenkonten - Adresse einem Verband zuordnen (Debitor)
Personenkonten - Adresse als Verband aufnehmen (Debitor)
Personenkonten - Adresse einem Verband zuordnen (Kreditor)
Personenkonten - Adresse als Verband aufnehmen (Kreditor)