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Factoring ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungskaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der – tatsächlich bestehenden – Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors (Finanzierung, Delkredere, Debitorenmanagement). Einen Teil des Kaufpreises behält der Factor auf einem Sperrkonto ein, um das Veritätsrisiko bis zur endgültigen Zahlung durch den Debitor abzusichern.
Arten des Factoring
Full-Service-Factoring:
Das Verfahren - auch Standardfactoring genannt - umfaßt neben der umsatzkongruenten Finanzierung auch eine hundertprozentige Risikoabsicherung und eine Entlastung beim Debitorenmanagement.
Online-Factoring:
Abwicklung des Factoringverfahrens unter Verwendung moderner Datenübertragungstechnik.
Bulk-Factoring:
Auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt: der Factoringkunde nutzt die Finanzierung und Risikoabsicherung durchden Factor, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen. Er führt die Debitorenbuchhaltung - treuhänderisch für den Factor - selbst durch.
Fälligkeits-Factoring:
Factoring-Variante, bei der der Factoringkunde die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt, aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises verzichtet.
Echtes/Unechtes Factoring:
Factoringverfahren, bei denen der Factor das Ausfallrisiko übernimmt (Delkredereschutz), werden als echtes Factoring bezeichnet; Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos nennt man ´unechtes Factoring`. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert.
Offenes/Stilles Factoring:
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen; beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht offengelegt. In Deutschland wird überwiegend die offene Abtretung praktiziert.
Export-Factoring/Import-Factoring:
Die Factoringinstitute bieten Factoring sowohl für den inländischen als auch für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr an. Nehmen inländische Unternehmen (Exporteure) die Leistungen eines Factors in Deutschland für ihre grenzüberschreitenden Geschäfte in Anspruch, spricht man von Export-Factoring. Handelt es sich um Importgeschäfte, bei denen ausländische Unternehmen die Leistungen eines Factors in Deutschland in Anspruch nehmen, wird dies Importfactoring genannt.
Zur Einrichtung des Factoring müssen folgende Einstellungen vorgenommen werden:
1. Factor anlegen
Der Factor muss zunächst im Adressstamm der Finanzbuchhaltung als Kunde angelegt werden.
Warenwirtschaft > Adressen
2. Konten
Folgende Konten müssen mittels der Duplizierfunktion im Sachkontenstamm angelegt werden:
Hierbei ist besonders auf die korrekte Kontenart zu achten!
3. Kunde
Bei jedem Kunden (Debitor), dessen OPs an den Factor weitergegeben werden, muss der Factoringstatus und das Ankauflimit in den Stammdaten der Warenwirtschaft hinterlegt werden.
Personenkonten erfassen/ändern > Factoring