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Trotz der Prüfungen bei der Übergabe von Buchungen an die Finanzbuchhaltung sollten Sie die Buchungsbereiche klar abgrenzen.
Innerhalb der Finanzbuchhaltung sollten deshalb folgende Vorgänge erfasst werden:
- Zugänge
- Teilzugänge - einschließlich aktivierungspflichtiger Eigenleistungen (Anlagen im Bau)
- Verkaufserlöse aus Anlagenverkäufen bzw. die Teilwerte der Entnahmen
Folgende Vorgänge sollten einer Erfassung in der Anlagenbuchhaltung vorbehalten bleiben:
- alle Abschreibungen
- Zuschreibungen
- Teilabgänge
- Vollabgänge
- Umbuchungen einschließlich der Umbuchungen von Anlagen im Bau