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Über diesen Dialog nehmen Sie alle Buchungen vor, die das ausgewählte Wirtschaftsgut betreffen. Zu diesen Buchungen zählen im Einzelnen:
(11) Anschaffungs-/Herstellungskosten
(12) Erfassung von Altbeständen
(23) Manuelle Normalabschreibungen
(24) Manuelle Sonderabschreibungen
(25) Erhöhte Abschreibungen
(26) Außerordentliche Abschreibungen
(27) Abschreibungen auf den Teilwert
(28) Außerordentliche Zuschreibung
(31) Teilzugänge
(32) Teilabgänge
(33) Vollabgänge
(42) Kostenstellenumsetzung
(43) Standortumsetzung
(61 - 63) Umbuchungen
(51) Nutzdaueränderung
Die Buchungen werden über Buchungsarten eingegeben. Je nach Buchungsart werden die Eingabefelder, die für die Buchung benötigt werden, zusammengestellt.
BUCHUNGSART
Hier wird die Buchungsnummer eingegeben. Mittels der [F5]-Taste können Sie ein Auswahlmenü öffnen, in dem alle möglichen Buchungen angezeigt werden. Haben Sie eine Buchung ausgewählt, stellt das Programm die Buchungsnummer anhand Ihrer Auswahl zusammen.
Die Buchungsnummer bestimmt nun, welche Felder im Buchungsdialog erscheinen und welche Eingaben notwendig sind.
Vorgabe des Geltungsbereiches der Buchung
Die Anlagenbuchhaltung kann 3 Abschreibungsbereiche parallel verarbeiten. Sie können
- steuerrechtlich,
- handelsrechtlich und
- kalkulatorisch
abschreiben. Sie können festlegen, für welchen der drei Bereiche eine Buchung gelten soll. Die Voreinstellung ist so festgelegt, dass in jedem der drei Bereiche eine Buchung erfolgt. Über ein Pop-Up- bzw. Auswahlmenü können Sie nun gezielt Bereiche abwählen. Die Tastenkombination [SHIFT]+[F10] öffnet eine Menütafel, die die Bereiche Steuerrecht, Handelsrecht und Kalkulation auflistet.
Wählen Sie nun die Bereiche ab, für die die folgende Buchung nicht gelten soll. Zeigen Sie hierzu mit der Maus auf den entsprechenden Menüpunkt. Mit einem Klick der linken Maustaste wird der Bereich deaktiviert. Ein erneuter Klick aktiviert diesen Bereich wieder für die vorgesehene Buchung.
Für jeden einzelnen Bereich können somit vollkommen unterschiedliche Abschreibungsmethoden gewählt werden. Auch unterschiedliche AfA-Sätze und Bemessungsgrundlagen sind theoretisch möglich. Die kalkulatorische Abschreibung unterliegt keinen gesetzlichen Bestimmungen. Für die steuerrechtliche bzw. handelsrechtliche AfA müssen Sie allerdings die gesetzl. Vorgaben beachten!
Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir Ihnen nun die einzelnen Buchungsarten.