Rechnungen wandeln/duplizieren

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Rechnungen wandeln/duplizieren

Frage:

Die Wandlung einer Rechnung in eine Gutschrift lässt sich nicht durchführen und die Auswahl Belegart/Gruppe ist gesperrt. Wo kann ich die Sperre aufheben?

 

Antwort:

Diese Sperre lässt sich nicht aufheben.

Die Wandlung von Rechnungen in Gutschriften ist nicht zulässig, da durch eine Wandlung der Quellbeleg gelöscht wird!

Damit würden Lücken im Belegnummernkreis entstehen, welche sich bei einer Steuerprüfung negativ auswirken könnten.

Rechnungen können nicht gewandelt werden, diese müssen immer dupliziert werden!

 

Wandlung/Teilwandlung/Duplikation