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KTO VST IM FOLGEJAHR ABZIEHBAR
Vorsteuer, die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" umgebucht wurde, kann im aktuellen Geschäftsjahr auf das Vorsteuerkonto umgebucht werden. Das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" wird somit "aufgelöst". Voraussetzung für die Auflösung ist ein Saldenvortrag dieses Kontos. Tragen Sie hier das zutreffende Sachkonto ein.
Abgrenzung Vorsteuer Folgejahr