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Hinweise: |
•Beachten Sie, dass mit der Einführung von SEPA die Verarbeitung von Lastschriften auf Datenträgern nicht mehr möglich ist. •Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Diese Nummer muss bei jeder Lastschrifteinreichung mit angegeben werden. Überprüfen Sie, ob Sie für einzelne Abteilungen die Gläubiger-ID mit Geschäftsbereichskennungen nutzen wollen. •Schließen Sie für jeden gewünschten Lastschrifttyp (Basis- und Firmenlastschrift) mit Ihrer Bank eine Inkassovereinbarung ab. •Entscheiden Sie, ob die SEPA-Basis- und/oder Firmenlastschrift genutzt werden soll. Bitte beachten Sie hierbei, dass die SEPA-Firmenlastschrift bei Verbrauchern nicht zulässig ist. Sie kann deshalb von vielen Unternehmen, Vereinen und Kommunen nicht genutzt werden.
•Teilen Sie Ihren Kunden Ihre IBAN und Ihren BIC mit (zu Beginn ergänzend zur bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl), z.B. auf Rechnungen und auf Ihrer Website.
•Denken Sie bei vorhandenen Abbuchungsaufträgen daran, neue Mandate für die SEPA Basis- oder Firmenlastschrift einzuholen, da hier die Umwidmung nicht möglich ist. Beachten Sie, dass SEPA-Firmenlastschriftmandate nur für „Nicht-Verbraucher“ zulässig sind. Für Verbraucher steht ab 1. Februar 2014 nur noch das SEPA-Basislastschrift-Verfahren zur Verfügung. •Holen Sie sich bei der Bank des Zahlungspflichtigen eine Bestätigung ein, dass dessen Bank die Firmenlastschrift auch akzeptiert. •Weisen Sie den Zahlungspflichtigen darauf hin, dass er ein Exemplar des SEPA-Firmenmandats bei seiner Bank vorlegen muss. |
Eine komplette Checkliste zur SEPA-Einführung können Sie unter dem folgenden Link downloaden:
http://ebusiness-lotse-ostbayern.de/images/downloads/SEPA-Checkliste.pdf